Trennung, Eheschutz und Scheidung
Sie bekommen von mir konkrete Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Trennung oder Scheidung und meine Hilfe, die vereinbarten Modalitäten klar zu Papier zu bringen. Ich begleite Sie gerne durch die notwendigen Gerichtsverfahren.
Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht
Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen künftig nach Anhörung durch das Gericht nicht mehr nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bestätigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt.
Die Änderung des ZGB hebt die von der Praxis wiederholt kritisierte obligatorische Bedenkzeit auf. Es bleibt in Zukunft dem Gericht überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen einladen will.